Einfach eine Immobilie? Geschichte des Synagogengeländes in Bruchsal

Am 13. August 1951 verkaufte die Außenstelle Mannheim der Jewish Restitution Successor Organization (JRSO) mit Sitz in Nürnberg mit Kaufvertrag ICH 727 / 51 das Grundstück, auf welchem sich bis 1938 die Bruchsaler Synagoge befand, an die Stadt Bruchsal. Als Kaufpreis wurden DM 8.800 vor dem Notar in Bruchsal beurkundet (LgBNr. 1216/1, eingetragen im Grundbuch von Bruchsal, Band 20, Heft 5. Größe: 23,69 a). Der Kaufvertrag liegt dem Verein Bruchsalia e.V. in Kopie vor.

Historienkrimi

Sie liest sich wie ein Krimi, die Akte der JRSO zum Verkauf des Synagogengrundstücks in Bruchsal. Mit harten Bandagen wurde damals auf Seiten des Landratsamts und auch der Stadt Bruchsal gekämpft. Zwar wollte man das Grundstück unbedingt haben, hatte sich allerdings – zumindest beim Landratsamt – preislich auf einer Obergrenze festgefahren, die von Seiten der Verkäufer laut Akte vom November 1950, als Sturheit empfunden wurde:

„Ein Vergleich mit der Antragsgegnerin ist in diesem Falle nur deswegen gescheitert, weil der Interessent für das Grundstück, nämlich der Landkreis Bruchsal, durchaus nicht über sein Angebot von DM 8.000,– hinausgehen wollte, obwohl das eingeholte Gutachten zu einem höheren Wert gelangt war. Der Landrat des Landkreises Bruchsal hatte sich in seiner vorgefassten Meinung, es käme nur ein Preis von DM 8000 infrage, so festgefahren, dass er von seiner Meinung, die unserer Auffassung nach eine reine Prinzipienreiterei darstellte, nicht mehr abgebracht werden konnte.“

Gutachten vs. Realität

Dass der entsprechende Kaufvertrag in Bruchsal kurzfristig nicht greifbar war und ist, mag überraschen im Verfahren um die Nachnutzung des Areals, und so war es offensichtlich sehr viel einfacher, die Unterlagen direkt von der JRSO in Israel zu bekommen:

Ganze 8.800,- DM, zwar immerhin 10% mehr als beim Erstgebot aber gerade einmal 3,72 DM pro Quadratmeter, bezahlte die Stadt Bruchsal im August 1951 für die 2.369qm an die Nachfolgeorganisation der jüdischen Gemeinde, die JRSO, obwohl damals eigens erstellte Gutachten den Wert bereits auf 11-12.000 DM schätzten.

Für ein mit gleichem Vertrag erworbenes, 124 m² messendes Grundstück in der unweit gelegenen Stadtgrabenstraße, wurden indessen bereitwillig 5,50 DM pro Quadratmeter bezahlt.

„Zerwühltheit“ des Bodens

Begründung für das deutlich niedrigere Gebot waren laut Akte die Gründungsverhältnisse auf dem Anwesen, also die Bodenbeschaffenheit mit Splittergräben aus Beton (eine besondere Form von Schützengräben – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Sch%C3%BCtzengraben) und die „Zerwühltheit“ des Bodens, die angeblich eine teure Aufbereitung des Geländes vor einer Bebauung nötig machten. Dieser „schlechte Zustand“ des Grundstückes ließ die JSRO nach zähem Ringen dann auch auf das Gebot der Stadt Bruchsal eingehen.

Pikant hieran ist, dass von einer Entschädigung, geschweige denn Wiedergutmachung, an den bisherigen Besitzer offenbar niemals die Rede war, vielmehr vom Käufer der desolate Zustand des Geländes nach der Zerstörung der Synagoge und weitere Schäden der Folgekriegsjahre auch noch als mindernd beim Kaufpreis geltend gemacht wurden.

Zum Vergleich stelle man sich vor, das eigene Haus würde durch Brandstiftung bis auf die Grundmauern zerstört, der Boden durch Grabungen schwer nutzbar gemacht – alles ohne jeden Schadenersatz. Jahre später möchte just die Familie des Brandstifters das Grundstück kaufen und drückt den Preis mit dem Argument, Ruinen und schwerer Boden machten eine Weiternutzung aufwändig…

Dass sich das Gelände nach Sprengung der Synagoge und Bombardierung der Stadt kurz vor Kriegsende in einem üblen Zustand befunden habe, kann wohl kaum angezweifelt werden. Welchen Sinn aber Splittergräben in einem dicht bebauten Stadtgebiet erfüllen sollten, kann man wohl hinterfragen. Und ob diese tatsächlich betoniert waren, sollte die von der Stadt in Auftrag gegebene Bodenprospektion doch gewiss ersichtlich machen.

Auffällig ist ebenso, dass die Liegenschaft erst im Januar desselben Jahres aufgrund eines Vergleichs vom 13. September 1950 vor dem Amtsgericht Karlsruhe für die Wiedergutmachung von der Stadt Bruchsal an die JRSO übertragen wurde. Demnach hatte sich die Stadt vermutlich noch zu NS-Zeiten das Grundstück ohne viel Federlesens einverleibt.

Eine weitere Ungeheuerlichkeit erfolgte dann schließlich mit dem Beschluss, der in der Folgezeit immer wieder für reichlich Empörung sorgen sollte. Anstatt der ursprünglich geplanten Landwirtschaftsschule errichtete man auf dem Gelände ausgerechnet das Feuerwehrgebäude, wo doch, wie in vielen deutschen Städten, so auch in Bruchsal, sich die Feuerwehr ihrer ureigensten Aufgabe verweigert hatte, die von den Brandstiftern entzündete Synagoge zu löschen.

Haben wir aus der Geschichte gelernt?

Keiner der damaligen Akteure lebt mehr und wir können unvoreingenommen über alles reden, weil niemand in unserer Generation Schuld trägt an den Geschehnissen im Bruchsal der frühen 50er, wo es offensichtlich keinerlei Scham gab, hier lediglich nach kommunalfiskalischen Grundsätzen zu handeln und die Geschichte dieser Örtlichkeit komplett außen vor zu lassen. Mithin keine neue Erkenntnis für die ersten Nachkriegsjahre und manchmal auch noch 70 Jahre später…

Und wir können jetzt, zu einem stadtgeschichtlich einmaligen Zeitpunkt, entscheiden, wie Bruchsal mit seinem Erbe und der Wahrheit umgeht und die Wiedergutmachung leisten, die an diesem Ort in dieser unserer Stadt 70 Jahre lang überfällig war.

Trau Dich Bruchsal – zeige Anstand und Verantwortung!

Autoren: Arbeitskreis „Alte Synagoge“, Verein zur Erhaltung historischer Bauwerke in Bruchsal BRUCHSALIA e.V.

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